Urkunde 1872 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1872 (2. Juni 767 — Reg. 166) Schenkung des Godewin im nämlichen Weiler unter König Pipin und Abt Gundeland in Christi Namen, am 2. Juni im 15. Jahr (767) des Königs Pippin beabsichtige ich, Goduin, eine Zuwendung an den Hl. ^(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke als immerwährendes Eigentum eine Wiese in pago worma.t(iensi = im Wormsgau), in der Dalaheimer marca (Gemarkung Dalheim sw. Oppenheim/R.). Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio ].a.ur(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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