Urkunde 1858 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1858 (23. Juli 766 — Reg. 77) Schenkung des Witto in Rudolfsheim unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 23. Juli im 14. Jahr (766) des Königs Pippin reiche ich, Witto, dem Hl. ^(azarius) eine Gabe. Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Ich schenke einen Weinberg in pago woimfatiensi = im Wormsgau), in Rudolfesheim (siehe Urk. Nr. 1851). Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurish(awen« ^ im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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