Urkunde 1698 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1698 (18. Juni 767 — Reg. 181) Schenkung des Sigehelm in derselben Gemarkung unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 18. Juni im 15. Jahr (767) des Königs Pipin, beabsichtige ich, Sigehelm, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer ~N(azarius). Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke einen Weinberg in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), in der 289 Dinenheimer marca (Gemarkung Dienheim/R, s. Oppenheim). Er soll, gestützt auf diese schriftliche Übereinkunft, immerwährendes Eigentum (des Beschenkten) sein. Geschehen in monasterio la.ut(ishamensi == im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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