Urkunde 168 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 168 (11. Juni 770 — Reg. 509) Schenkung des nämlichen und seines Sohnes Ruotpert (II.) in der Bürstädter Gemarkung, im 2. Regierungsjahre des Königs Karl, unseres Herrn (Vgl. Urk. Nr. 3789) In Christi Namen machen wir, Turincbert und mein Sohn Ruotpert (7/., 5. Gaugraf aus dem Rupertiner-Haus) eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius — und so weiter — bis: Wir bestätigen, daß unsere Schenkung aus vollkommen freiem Willensantrieb erfolgt. Die Vergabung, nämlich eine halbe Hofreite im Dorfe Birstat (Bürstadt w. Lorsch) in pago rinensi (im Oberrheingatt) diene dem Seelenheile meines Sohnes Ruotpert. Vom heutigen Tage an sollt ihr sie mit Besitz- und Tauschrecht innehaben. Ihr sollt freie und unumschränkte Gewalt haben, mit dem Gute zu machen, was ihr wollt. Sollte aber jemand, sei es ich selbst oder mein Sohn Ruotpert oder einer unserer Erben, diese unsere Schenkung brechen oder verfälschen — und das übrige wie oben —. Namen der unterschriebenen Zeugen wie oben. Ich, Samuel, habe auf Anforderung die Niederschrift besorgt. 12


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