Urkunde 1631 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1631 (15. März 782 — Reg. 1725) Schenkung der Wolflüb in Gimbsheim unter König Karl und Abt Helmeridi Ich, Wolflüb, mache im Namen Gottes eine Vergabung. Sie sei gewährt dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Helmerich steht. Ich schenke als ewiges Eigentum gemäß nachfolgender Fertigung einen Morgen Land in pago wormM(iensi --= im Wormsgau), in der Gimminheimer marca (Gemarkung GimbsheimIR. s. Oppenheim). Geschehen in monasterio ].a.uns\i(amensi == im Lorscher Kloster) am 15. März im 14. Jahr (782) des Königs Karl. 273


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