Urkunde 1625 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1625 (13. Mai 767 — Reg. 154) Schenkung des Wulfleib in Gimbsheim unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. Mai im 15. Jahr (767) des Königs Pippin. Ich, Wulfleub, übereigne dem Hl. ~N(azarius) ein Geschenk. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich gebe in pago "ff0tm(atiensi = im Wormsgau), in der Gimminheimer marca (Gemarkung Gimbsheim/R. s. Oppenheim) zehn Morgen Land und einen Weinberg. Diese Güter sollen ewiges Besitztum (des Heiligen) sein. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio \a.utish(amensi =: im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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