Urkunde 1621 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1621 (1. September 770 — Reg. 543) Schenkung von Williswind und Frideridh unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. September im 2. Jahr (770) des Königs Karl. Wir, Willisuind und mein Sohn Friderich, wollen ein Almosen spenden. Wir wenden es dem Hl. N^zan^,) zu, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir schenken als ewiges Besitztum eine Hofreite in pago -wormfatiensi == im Worms-gau), in Gimminheim (GimbsheimIR. s. Oppenheim). Die Vereinbarung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen in monasterio ].a.uiish(amensi =: im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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