Urkunde 1614 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1614 (12. Juni 775 — Reg. 1188) Schenkung des Aldo im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Im Namen Gottes will ich, Aldo, am 12. Juni im 7. Jahr (775) des Königs Karl dem Hl. N(azarius) eine Gabe zuwenden. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke eine Hofreite in pago worm-(atiensi == im Wormsgau), in der Gimminheimer marca (Gemarkung GimbsheimIR. s. Oppenheim) und einen Weinberg in Uminisheim (Eimsheim sw. Oppenheim/R.). Daß diese Güter auf ewig Eigentum (des Heiligen) bleiben sollen, wird hiermit der Vertrag gefertigt. Geschehen in monasterio \a.unsb(amensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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