Urkunde 1609 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1609 (2. Juli 801 — Reg. 2745) Schenkung von Brunicho und Herting unter Kaiser Karl und Abt Richbod Wir, Brunicho und Hertinc, entbieten im Namen Gottes und zum Seelenheil der Bli-drat eine Gabe dem Hl. ^(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Bischofs und Abtes Richbodo steht. Wir schenken in pago worm-(atiensi = im Wormsgau), in der Gimminheimer marca (Gemarkung Gimbsheim/R. s. Oppenheim) zwei Hofreiten mit allen darauf errichteten Bauwerken und zwei Weinberge. Gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft sollen diese Güter ewiges Eigentum (des Beschenkten) sein. Geschehen in monasterio la.urh\i(amensi = im Lorscher Kloster) am 2. Juli im 33. Jahr (801) des Königs Karl.


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