URKUNDE 160 (13. Juni 1168 — Reg. 3652) Die Neuanlage von Äckern und Wiesen in Viernheim genehmigt der Bischof von Worms den Mönchen in Sdiönau Im Namen unseres allmächtigen Herrn und Gottes. Konrad, von Gottes Gnaden Bischof der Kirche von Worms, an alle Christgläubigen, die kommenden und die lebenden. Es ist Sache der vorsehenden Fürsorge aller Gottgläubigen, zumal der Bischöfe, die Bedürfnisse der Diener Gottes wahrzunehmen, um dadurch desto freimütiger „zu Füßen unseres Herrn Jesu zu sitzen" (Luk. 10, 39), „der göttlichen Rede zuzuhören und sich viel zu schaffen zu machen, um ihm zu dienen" (Luk. 10, 40). Das ganze Volk aller Christgläubigen wisse daher für Jetzt und später, daß wir im Hinblick auf die göttliche Belohnung und bewegen durch die Bitte der Vorsteher unserer Kirche unseren geliebten Brüdern in Schönau die Neuanlage von Äckern oder Wiesen im Umfange von vier Tagewerken im Viernheimer Forst bewilligt haben. Grund und Boden gehören dem Lorscher Kloster, der königliche Forstbann steht unserer Kirche zu. Mittels vorliegender Urkunde bestätigen wir, daß wir die Neuanlage gerne erlaubt haben. Auf jeden Fall wollen wir jede Veranlassung zu Streit und Klage zwischen den Mönchen und unserem Pfarrer für allezeit ausschließen. Wir haben daher mit Zustimmung des gegenwärtigen Pfarrers und auf den Rat unserer Mitbrüder beschlossen, daß dreißig Käse im Werte von je einem Denar Wormser Münze an Stelle des Zehnten, der ja an sich von allen Feldfrüchten und allem Vieh fällig wäre, dem vorgenannten Pfarrer und seinen Nachfolgern von jenen Brüdern alljährlich entrichtet werden. Außerdem sind zwei Käse von ähnlichem Werte an die bischöfliche Kammer als Erinnerungsgebühr abzuführen. Im übrigen aber sollen die Mönche von jeder Art von Zehnten oder von der Belastung mit anderen Abgaben verschont und unbehelligt bleiben. Und damit das Ansehen unserer Verleihung und Bestimmung für künftige Zeiten denkwürdiger sei, länger andauere und unverbrüchlich eingehalten werde, haben wir veranlaßt, daß diese Niederschrift mit dem Abdruck unseres Siegels gefertigt werde und die Zeugen, in deren Gegenwart die Verhandlung stattfand, haben wir, wie unten ersichtlich, angeführt. Konrad, Bischof von Worms. Sigehard, Lorscher Abt. Gernod und Konrad, Kapläne. Orto, Lehrer von Niwhusen (Stift NeuhausenWorms), Trutwin, Pfarrer von Winenheim (Weinheim a. d. Bergstr.) und Bertholf, Pfarrer von Besinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.). Rehwin, Lorscher Dekan, Rudolf, Propst von St. Michael (a. d. Heiligenberg blHeidelberg), Lanzo, Propst von St. Peter (zu Altenmünster), David und Gerung, Mönche. Von den Edelmännern: Gerhard und Bertholf und Gottfried von Scowenburc (Schauenburg über Dossenheim nördl. Heidelberg), Otto Sporo, Marquard von Heinvelt (Hainfeld südwestl. Neustadt a. d. H.). Geschehen zu Lobedenburc (Ladenburg) am 13. Juni im Jahre 1168 nach des Herrn Menschwerdung, in der l. Indiktion, im 16. Jahre der Regierung des ruhmreichen Kaisers Friedrich, im . . . Jahre des Pontifikates unseres Herrn, des Bischofs Konrad von Worms. Mögen wir glücklich sein in Christo. Amen.
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