URKUNDE 16 (31. Oktober (792) — Reg. 2407) Gewährung lebenslänglicher Nutzung an dieselbe Rachildis Die gottgeweihte Rachildis wendet sich demütig an den in Christo verehrungswürdi-gcn Abt Richbod. Es ist nicht unbekannt, daß ich meine Liegenschaften in Dienheim im Wormsgau und in Sinsheim in den Besitz des Hl. Nazarius übereignet habe. Anschließend bat ich, daß euer Wohlwollen mir die Güter als Lehen zur Nutznießung auf Lebenszeit überlassen möchte, was ihr auch so gewährt habt. In ähnlicher Weise habt ihr mir auch die (Germanus-)fia.siiika. in Scarra (Scharhof) und was ihr dort noch weiter besitzt, ebenso auch euere Besitzungen in Meresche (Mors bei Frankenthal), Aothmaresheim (Ormsheimer Hof bei Frankenthal), Frankondal (Frankenthal), Ebenstein (Eppstem bei Frankenthal) und Blatmaresheim (Flomersheim westl. Frankenthal) in der Absicht übergeben, daß ich sie innehaben und bebauen solle, aber natürlich nicht durch Ausbeutung schädige. Gerne will ich sie pflegen und verbessern und jährlich den Pachtzins von zwölf Denaren am Feste des Hl. Martin (11. November) entrichten. Sollte ich in der Bezahlung säumig sein, werde ich danach trachten, dieses Versäumnis nach dem Lehensgesetz wieder gutzumachen. Nach meinem Ableben sollen die Sachwalter des St. Nazarius-Klosters ohne jeden Widerspruch oder richterliche Erkenntnis den genannten Besitz von sich aus im Namen Gottes zurückfordern und zurückerhalten. Diese Pachturkunde ist am Ort, am Tage und in der Zeit, wie oben, erstellt.
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