Urkunde 1598 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1598 (25. März 818 — Reg. 3136) (Vgl. Urk. Nr. 1642) Schenkung von Ratgund und Erolf unter Kaiser Ludwig und Abt Gundeland Wir, Ratgunt und Erlolf, machen im Namen Gottes am 25. März im 5. Jahr (818) des Kaisers Ludwig eine Zuwendung an den Hl. V^azar'.us). Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, in dem der ehrwürdige Adalung als Abt waltet. Wir schenken einen Weinberg in pago 'wotma.t(iensi == im Wormsgau), in der Gimminheimer marca (Gemarkung GimbsheimIR. s. Oppenheim). Möge er immerdar im Besitze (des Beschenkten) stehen. Von diesem Tag an möge er zu einer Einkommensmehrung jener örtlichkeit beitragen. Gegenwärtige Schenkung soll gefestigt und beständig verbleiben. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio ].a.ur(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben. 265


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