Urkunde 1596 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1596 (13. September 773 — Reg. 957) Schenkung des Willeher ebenda unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. September im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Wir, Willeher und Herrich, wollen eine Schenkung an den Hl. T^(azarius) vornehmen. Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, das unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Wir schenken einen Bauernhof und einen Weinberg in pago worm(atiensi == im Wormsgau), in Gimminheim (GimbsheimIR. s. Oppenheim). Mögen diese Güter auf ewig in den Händen des Heiligen bleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio \a.urisli(amensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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