Urkunde 1593 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1593 (26. November 775 — Reg. 1239) Schenkung des Willeher in der Gimbsheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. November im 8. Jahr (775) des Königs Karl. Ich, Willeher, mache eine Vergabung an den Hl. ~N(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke als ewigen Eigenbesitz einen Bauernhof in pago wormfatiensi = im Wormsgau), in der Gimminheimer marca (Gemarkung Gimbsheim/R. s. Oppenheim) und überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio la.urish(amensi == im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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