URKUNDE 1524 (1. Juni 770 — Reg. 503) Schenkung des Reginbert in demselben Weiler unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. Juni im 2. Jahr (770) des Königs Karl. Ich, Reginbert, will zum Seelenheile des Eberhard eine gute Tat vollbringen. Ich schenke das, was er (Eberhard) selbst mir übergeben hat, dem Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Es handelt sich um den vierten Teil von all dem, was er in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), in Soveinheim (Saulheim; N.-, 0.-; sw. Mainz) an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wegen und Weinbergen besessen hat. Damit er (der Heilige) dieses (Viertel) immerdar in seinem 247 Besitze behalte, wird vorliegender Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio lau-Tis}i(amensi -=-. im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
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