Urkunde 1513 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1513 (1. Juni 768 — Reg. 291) Schenkung des Gisilher im nämlichen Weiler unter König Pipin und Abt Gundeland in Christi Namen, am l. Juni im 16. Jahr (768) des Königs Pippin spende ich, Giseler, ein Almosen. Es ist bestimmt für den Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, 244 dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke in pago •woTma.t(iensi = im Wormsgau), in Saweinheim (Saulheim; N.-, C).-; sw. Mainz) eine Hofreite, drei Weinberge, 40 Morgen Land und drei Leibeigene. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen in monasterio laur^-hamensi -= im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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