URKUNDE 15 (31. Oktober (792) — Reg. 2406) Schenkung der gottgeweihten Rachildis in Dienheim und Sinsheim In Christi Namen schenke ich, Rachildis, die Gottgeweihte, am 31. Oktober (792), im 25. Jahre der Regierung unseres Herrn, des Königs Karl, für das Seelenheil von mir, meiner Mutter, meinem Vater, meinem Bruder Heimerich und dem Bischof Ermbert dem heiligen Märtyrer Nazarius, welcher ruht — wie oben! — bis: wo der verehrungswürdige Richbod als Abt waltet, auf ewige Zeiten und aus freiem Willen, meine Güter im Worms-gau in der Gemarkung Dienheim (siidl. Oppenheim a. Rh.), aber auch die Liegenschaften, welche der Bischof Ermbert zum Seelenheile meines Bruders Heimerich aus seinem in meinen Besitz überführt hat. Zur Gänze schenke ich alles, was ich in jener Gemarkung besitze, nämlich Hofreiten, Felder, Äcker, Wiesen, Weiden, Wege, Weinberge, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Bauten, Wassertränken, Wasserläufe, Leibeigene zugleich mit ihrem Vieh. In ähnlicher Weise schenke ich jenseits des Rheines in der Sunnincheimere-stete (Stätte von Sinsheim südöstl. Heidelberg) alles das, was am nämlichen Orte mein Bruder Heimerich durch den Grafen Warin von seinem Anteil als Erbschaft erhielt. Alles und in allen Teilen und in seiner Gesamtheit gebe, übergebe und übertrage ich vom heutigen Tage an aus meinem Eigentumsrecht in das Herrenredit des Hl. Nazarius. Vom heutigen Tage an sollt ihr das freie Recht und die Macht haben, diese Liegenschaften innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen, oder sonst damit zu machen, was euch beliebt. Wenn aber, was ich zwar nicht glaube, wenn ich selbst oder irgendein mißgünstiger Mensch diese Schenkung brechen oder umdeuten wollte, zahle er an jenen heiligen Ort oder an seine Sachwalter doppelt soviel Buße, als der Wert ausmacht und außerdem zur Teilung mit der königlichen Domäne zwei Pfund Gold und zwei Mark Silber als Buße, und die Klage, die er vorbringt, sei nichtig. Die gegenwärtige Schenkung soll zu allen Zeiten unverbrüchlich und beständig andauern. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch:, in der Kirche des Hl. Nazarius, am 4. November (792) im 25. Jahre der Herrschaft unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Rachildis, welche Ausstellung und Bekräftigung dieser Schenkung erbeten hat. Handzeichen des Seal, des Gerold und anderer. Ich, Samuel, Priester und Mönch, habe diese Schenkungsurkunde auf Rachildis' Bitte geschrieben und unterschrieben.
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