Urkunde 1483 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1483 (1. August 770 — Reg. 535) Schenkung des Eburin in demselben Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. August im 2. Jahr (770,1 des Königs Karl. Ich, Eburin, übereigne ein Geschenk an den Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Ich schenke im Namen Gottes als 237 ewig andauernden Besitz einen Weinberg in pago wormat^ewM = im Wormsgau), in der Ibernsheimer marca (Gemarkung IbersheimIR. n. Worms). Von diesem Tag an soll er, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, jener Stätte Nutzen bringen und ihre Einkünfte mehren. Geschehen in monasterio \a.urish(amensi -= im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Eburin, welcher diese Schenkung machte und deren schriftliche Festlegung erbat.


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