Urkunde 1476 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1476 (29. Juni 773 — Reg. 923) Schenkung des Everico ebendort unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Juni im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Wir, Everico und Albheit, meine Gattin, wollen ein gutes Werk vollbringen. Es sei verrichtet zu Ehren des Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir schenken als ewiges Eigengut einen Weinberg in pago wormat^ewi •==. im Wormsgau), in der Fletersheimer marca (Gemarkung Flörsheim; N.-, 0.-; so. AlzeylSelz). Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio ].a.wr.\i(amensi == im Lorscher Kloster). "Zeit wie oben.


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