Urkunde 1474 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1474 (25. Januar 772 — Reg. 726) Schenkung des Brunicho im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 25. Januar im 4. Jahr (772) des Königs Karl, mache Ich, Brunicho, eine Vergabung an den Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich gebe als ewiges Besitztum einen Weinberg in pago worma.t(iensi =: im Wormsgau), in der Fletersheimer marca (Gemarkung Flörsheim; N.-, 0.-; so. AlzeylSelz nw. Worms). Die Vereinbarung ist damit reditswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissa-mensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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