Urkunde 1437 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1437 (24. September 769 — Reg. 426) Sdienkung des Ranulf im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 24. September im l. Jahr (769) des Königs Karl will ich, Ranulf, ein gutes Werk vollbringen. Es sei ausgerichtet an den Hl. Nazarius, dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Lorscher Kloster ruht. Ich gebe ihm als ewiges Eigentum einen Weinberg in pago 'worma.t(iens^ == im Wormsgau), in Heisinish^'wi == Heidesheim nö. Ingelheim/R.). Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in der Zeit, wie oben angegeben.


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