Urkunde 1402 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1402 (1. Februar 775 — Reg. 1146) Schenkung des Friderich in der Framersheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. Februar im 7. Jahr (775) des Königs Karl. Wir, Friderich und Germo, errichten eine wohltätige Stiftung zum Seelenheile des Reginbodo. Wir schenken das, was er selbst uns übergeben hat, dem Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Alles, war er in pago -wormfatiensi = im Wormsgau), nämlich in Iber^eim = IbersheimIR. n. Worms) und in der Freemarsheimer marca (Gemarkung Framersheim ö. AlzeylSelz nw. Worms) besessen hat, übergeben wir, seien es nun Hofreiten, Felder, Wiesen, Weinberge, Wohn- und Wirt-schaftsbauten. Unter dem heutigen Tage geben wir dies alles hin, damit er (der Heilige) es auf immerdar innehabe. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio ].a.urish(amensi == im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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