Urkunde 1390 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1390 (5. April 766 — Reg. 40) Schenkung des Grafen Caneur in Sdiwabenheim unter König Pipin und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 1522) in Christi Namen, am 5. April im 14. Jahr (766) des Königs Pipin. ich, Graf Cancro, errichte eine wohltätige Stiftung für den Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke einen Knecht namens Landolf und die Weinberge, welche jener angelegt hat. Sie befinden sich in pago wormat-(iensi = im Wormsgau), im Dorf Suaboheim (Saulheim; N.-, 0.-; sw. Mainz) und alles, was jener Landolf besessen hat. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich dies alles als ewiges Eigentum. Geschehen in monasierio la.unsii(amensi .= im Lorscher Kloster). Zeit wie oben. (Unter Gundeland vorgenommene Erneuerung und Erweiterung der älteren, unter Rudgang erfolgten Urk. Nr. 1522.)


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