Urkunde 1348 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1348 (2. Mai 790 — Reg. 2177) Schenkung des Burgrath in der Gemarkung Mommeiiheim unter König Karl und Abt Richbod In Christi Namen, am 2. Mai im 22. Regierungsjahr (790) des Königs Karl will ich, Burgrath, ein gutes Werk verrichten. Es gelte dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gereicht wurde. Ich übergebe alles, was ich bisher in pago wormat (iensi •=- im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Momenheim (Mommenheim w. Oppenheim/R.) besessen habe, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Weinberge und Gewässer. Mit Wirksamkeit vom gegenwärtigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Darauf erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio \a.unsh(amensi == im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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