Urkunde 1322 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1322 (25. Dezember 775 — Reg. 1245) Schenkung von Ridiolf und seiner Frau Gutta unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 25. Dezember im 8. Jahr (775) des Königs Karl spenden wir, Richolf und meine Gattin Guta, ein Almosen. Wir lassen es dem Hl. Nazarius zukommen, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dessen Vorsteher der verehrungswürdige Abt Gundeland ist. Es ist unser Wille, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und wir erwähnen ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Wir schenken in pago •woTtn(atiensi = im Wormsgau), und zwar in Bingen (Bingen/R.), in Aribimesheim (Armsheim nw. Alzey), in Wendilsheim (Wendelsheim w. Alzey) und in Laonisheim (Lonsheim nw. Alzey) alles, was wir bisher dort besessen haben, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Gewässer und außerdem unser Gebäude in Alisencia (Alsenz s. Bad Kr-enznach/Nahe) mit fünf Hörigen, nämlich Luther, Laonold Ansild, und Bernher, Gauzlind. All das geben wir auf ewig zu eigen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurish(^we»» == im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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