URKUNDE 1303 (28. August 770 — Reg. 541) Schenkung des Irminfrid in Wachenheim unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 28. August im 2. Jahr (770) des Königs Karl. Ich, Irminfrid, wende dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wunsch, daß meine Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago wormat(;e»« == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Wacke^heim (Wachenheim w. Worms) zwei Leibeigene, nämlich Blitmar und Gibelint, seine Gemahlin, eine Hofreite und alles, was jener Knecht: dort besessen hat, Ackerland, Wiesen und Weinberge. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio \a.uiish(amensi = im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
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