URKUNDE 13 (7. Juni (788) — Reg. 2037) Schenkung der Äbtissin Hiltisnot vom Kloster Baumerlenbach im Brettachgau In Christi Namen, am 7. Juni (788), im zwanzigsten Jahre der Regierung unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Hiltisnot, die Gottgeweihte, Tochter des verstorbenen Swabulcd, die Hinfälligkeit menschlicher Gebrechlichkeit bedenkend, im Hinblick auf Gott und zum Heile meiner Seele und nicht minder der ew;gen Vergeltung wegen, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Körper ruht . . . wie oben! . . . wo der verehrungswürdigc Richbod als Abt waltet und eine große Schar von Mönchen vereinigt ist. Ich wünsche, daß meine Schenkung, von der ich ausdrücklich bestätige, daß sie aus freiem Willen gemacht wurde, auf ewig Bestand habe. Gegenstand der Schenkung ist das Kloster, das wir auf meinem Alod (Eigcngut) von Grund auf neugebaut haben, gelegen im Brethachgowe (Brettachgau a. d. Brettach) und zwar in der Wachelincheimere marcha (Gemarkung Wachelinheim = Wüstung Wächlingen 'in Ohrenburg nordwestlich Ohringen) und in der Magelingun marca (Gemarkung Möglingen, ebenfalls nordwestl. Ohringen), im Gebiet, welches Alirinbach (Baumerlenbach) genannt wird. Kloster und Grundbesitz umfassen eine Basilika, welche zu Ehren des heiligen Erlösers, der heiligen Maria und der übrigen Heiligen errichtet ist, 16 Hörigenhub sn an den bereits genannten Orten, eine Herrenhube mit Hofreite, hierzugehörige Ländereien, Ackerland, Wohnhäuser, Stallungen, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe, Mühlen mit Zubehör, Leibeigene, Bauern, Vieh beiderlei Geschlechtes und Jeglicher Größe, bewegliche und unbewegliche Habe, alles und in allen Teilen ohne Ausnahme, alles Hausgerät, benannt oder unbenannt, ganz und unteilbar, genau so, wie wir es im gegenwärtigen Augenblick besitzen. Ferner schenken wir in Buttinesheim marcha (Gemarkung Buttelhausen, Wüstung bei Eichach nördl. Öhringen) alles, was wir dort besitzen, nämlich zwei Hüben und einen dort wohnhaften Hühner, zugleich mit seinem Vieh und allem Zubehör der Hüben, in gleicher Weise auch im Cochengowe (Kochergau) in der Westheimer Gemarkung (Westheim a. Kocher südl. Hall) im Orte Raodhaha (Ober-, Mittel- und Unter-Rod am Rotbach westl. und südl. Westheim) fünf Hüben und fünf Hofreiten mit ihrem Zubehör sowie eine dort errichtete Basilika zum Alleinbesitz, ferner im Gardachgau in der Gemarkung Gardaro (Großgartach oder Neckargartach in Heilbronn) im Orte Shiothrun (Schluchtern westl. Heilbronn) eine Hofreite und eine Hube mit zugehörigem Grund und Boden und endlich in Becchingen (Böckingen bei Heilbronn) fünf Hüben und fünf Hofstätten mit Anhang. Eine gewisse Frau mit Namen Wirdun hat einen Teil ihres Besitztumes in der Gemarkung Olleim (Olnhausen a. Jagst) der bereits genannten Schenkmasse übergeben und gibt jetzt auch noch den Rest ihres Eigentums in jener Gemarkung, welcher ihr nach dem Gesetze zusteht. Alle zugehörigen Güter, Felder, Äcker, Wiesen, Wälder, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Bauten, alle ganz und ungeteilt, wie oben angegeben, sind in die Schenkung eingeschlossen; ebenso 55 Leibeigene beiderlei Geschlechtes, die in diesen oder anderen Orten seßhaft sind, mit ihrem gesamten Vieh. Das alles, oben zusammengefaßt, schenke, übergebe und übertrage ich in seiner Gänze, einschließlich Kloster mit allem Zubehör, aus meinem rechtlichen Besitz in das Eigentum und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes soll es sein immerwährendes Eigentum bleiben, in dem Sinne, daß es (die Mönche) vom heutigen Tage an innehaben, verwalten und besitzen und ihren Nachkommen und Rechtsnachfolgern als festes Eigentum hinterlassen sollen. Für meine Lebenszeit aber werde ich, vorbehaltlich des unbestrittenen Besitzrechtes des Hl. Nazarius, alle diese oben aufgezählten Güter als euer oder eurer Nachfolger Lehen behalten und bebauen. Ich werde dieselben in keiner Hinsicht schadigen, sondern im Gegenteil darnach trachten, sie zu verbessern und in ihrem Werte zu heben und jährlich am Feste des Hl. Nazarius, das ist am 12. Juni, als Zins ein Sarcile (ettva zwölf Ellen langes Stück Groblein-wand) abführen. Falls ich diese Zinsentrichtung vernachlässigen sollte, werde ich gemäß Lehensgesetz die Wiedergutmachung durchführen. Nach meinem Hinscheiden soll nach Wahl des Abtes des Hl. Nazarius eine Frau aus meinem Geschlechte als Äbtissin eingesetzt werden. Diese Frau soll in unserem Kloster erzogen und geeignet sein. Jene Gemeinschaft, welche ich um des Namens des Herrn willen dort vereinigt habe, nach dem Herzen Gottes zu leiten. Das soll immer so gehalten werden, sooft eine Frau aus meiner Familie, würdig dieser Ehre, gefunden werden kann, — Alles übrige, was nun folgt, genau wie in der obigen Urkunde — bis: Wenn einer das brechen oder verfälschen will, so entrichte er, auch von der königlichen Kammer dazu gezwungen, zu Gunsten von St. Nazarius eine Buße von fünf Pfund Gold und zehn Mark Silber — das übrige wieder wie oben! — Geschehen in der Kirche zum Hl. Nazarius, vor seinem hochgeschätzten Leib, in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch. Handzeichen der gottgeweihten Äbtissin Hiltisiiot, welche die Ausstellung und Fertigung dieser Schenkungs- bzw. Nießbrauch-Urkunde erbeten hat. Handzeichen ihres Bruders, des Grafen Maorlach, der sein Einverständnis erklärte. Handzeichen seines Bruders Anto. Ich, der Priester Samuel, habe auf Ersuchen der Hiltisnot diese Schenkungs- bzw. Nutznießungsurkunde geschrieben.
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