URKUNDE 1293 (28. Februar 769 — Reg. 377) Schenkung des Helmgauz in der Flonheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundelaiid In Christi Namen, am 28. Februar im l. Jahr (769) des Königs Karl entrichte ich, Helmgauz, eine fromme Spende. Sie sei übereignet an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gereicht wurde. Ich schenke in pago worm(atiensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Flanheim (Flonheim nw. AlzeylSelz nw. Worm.i) fünf Joch Ackerland. Im Namen Gottes sollen sie immerwährendes Eigentum bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
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