Urkunde 1289 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1289 (12. Juni 782 — Reg. 1764) Schenkung des Hunolf in der Volxheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Helmei'ich In Christi Namen, am 12. Juni im 14. Jahr (782) des Königs Karl. Ich, Hunolf, wende dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Sein Leib ruht im Kloster Lauressam (Lorsch), dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago wotma.t(iensi == im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung Folkesheim (Volxheim so. Bad Kreuznach/Nahe) eine Hofreite und alles, was ich bisher dort besessen habe, nämlich Äcker, Felder, Weingärten und Gewässer. Alles schenke, übergebe und übertrage ich unter dem heutigen Tag und im Namen Gottes als immerwährendes Eigentum. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. 185


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