Urkunde 1282 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1282 (15. April 776 — Reg. 1266) Schenkung des Eburgrim in der Gornmersheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 15. April im 8. Jahr (776) des Königs Karl. Ich, Eburgrim, errichte eine wohltätige Stiftung. Sie sei gewährt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke in pago woTm(atiensi = im Worms^au), und zwar in Guntmaresheim (Gornmersheim, Wüstung bei Gauodernheim nö. AlzeylSelz nw. Worms) fünf Morgen Land. Im Namen Gottes sollen sie, gestützt auf diese vertragliche Obereinkunft, ewiges Eigengut bleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster).


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