Urkunde 1277 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1277 (25. Oktober 778 — Reg. 1466) Schenkung des Nortberad in der Wahlheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland in Christi Namen, am 25. Oktober im II. Jahr (778) des Königs Karl. lch,Nortberath, entrichte eine fromme Spende an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gereicht wurde. Ich schenke einen Weinberg in pago -wormfatiensi = im Warmsgau), und zwar in der Gemarkung Walaheim (Wahlheim s. Alzey — oder Wahlheimer Hof w. SelzenISelz w. Oppenheim/R. — oder Hangen-Wahlheim s. Oppenheim). In Gottes Namen möge er ewiges Eigengut bleiben. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. 181


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