Urkunde 1275 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1275 (27. Juni 770 — Reg. 518) Schenkung des Irmbert in der Mundenheimer Gemarkung unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Ich, Irmbrecht, spende im Namen Gottes ein Almosen. Es komme dem heiligen Märtyrer Nazarius zu, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür maßgebend war. Ich schenke in pago -worm(atiensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Mundinheim (Ludwigshafen-Mundenheim) eine Hofreite. Im Namen Gottes möge sie immerwährendes Eigentum bleiben. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 27. Juni im 2. Jahr (770,) des Königs Karl.


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