Urkunde 1274 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1274 (25. Februar 772 — Reg. 732) Schenkung des Godold im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 25. Februar im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Godolf, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, wo der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem ich sie gegeben habe. Ich schenke in pago wormat^ew; == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Graulfisheim (Grolsheim s. Bingen/R.) drei Morgen Land. Mit Rechtswirksamkeit von heute schenke, übergebe und übertrage ich sie im Namen Gottes in der Weise, daß ihr von diesem Tag an das Recht haben sollt, sie innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie nach eurem Gutdünken damit zu verfahren. In allen Belangen möget ihr freie Verfügungsgewalt haben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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