Urkunde 1261 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1261 (5. April 767 — Reg. 124) Schenkung des Ridier in Kriegsheim unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 5. April im 15. Jahr (767) des Königs Pippin. Ich, Richer, wende zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Da sein Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruht, ist sie auch jenen Knechten Gottes geweiht, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihrem Dienst obliegen. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll, und ich bekräftige den gänzlich freien Willen, aus dem heraus ich sie gegeben habe. Ich schenke in pago worma.t(iensi =-- im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Kreikesheim (Kriegsheim w. Worms) einen Weinberg. In Gottes Namen soll er ewiges Eigentum bleiben. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissa-mensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Richer, der diese Schenkung durchgeführt und deren Beglaubigung gewünscht hat.


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