URKUNDE 1257 (29. September 771 — Reg. 680) Schenkung des Guntflad in der Ebertsheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. September im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Gunt-flath, errichte eine wohltätige Stiftung zum Seelenheile meines Sohnes Rudolf. Sie sei ausgerichtet an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Ober-rheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes, welche daselbst unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Es ist mein Wunsch, daß diese Gabe von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Eberolfesheim (Ebertsheim w. Grünstadt) eine Hofreite. Von heute an möge sie die Erträge für jene Stätte vermehren. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Handzeichen des Schenkgebers Guntflath, der diese schriftliche Festlegung nachgesucht hat.
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