URKUNDE 1256 (29. April 768 — Reg. 279) Schenkung des Herpher in der Ebertsheimer Gemarkung unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. April im 16. Jahr (768) des Königs Pippin. Ich, Herpher, errichte zum Heile meiner Seele eine fromme Stiftung zu Ehren des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruhe. Sie sei auch gewährt jenen Knechten Gottes, welche dort unter dem ehrwürdigen Abt: Gundeland dienen. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille für meinen Entschluß maßgebend war. Ich schenke in pago •woim(atiensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Eborolfesheim (Eberolfesheim: Ebertsheim w. Grünstadt) eine Hofreite, acht Joch Ackerland und eine Wiese. Im Namen Gottes sollen diese Güter immerwährendes Besitztum bleiben. Von heute an und künftig möget ihr berechtigt sein, diese Liegenschaften zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie nach eurem Gutdünken damit zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr gemäß nachfolgender Fertigung freie und durchaus gefestigte Verfügungsgewalt haben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Herpher, der diese Schenkung gemacht und deren Beurkundung gewünscht hat.
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