Urkunde 1255 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1255 (1. Juni 771 — Reg. 624) Schenkung des Sigehard in der Norlieimer Gemarkung unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. Juni im 3. Jahr (771) des Königs Karl möchte ich, Sigehard, zu meinem Seelenheil eine Schenkung vornehmen. Sie sei dargebracht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruht, und daher auch jener frommen Gemeinschaft der Mönche, welche ebenda unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem sie gegeben wurde. Ich schenke in pago •woi:m(atiensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Naraheim (Norheim sw. Bad KreuznachlNahe) ein für die Anlage eines Stauwehres geeignetes Stück Boden am Flusse Nawa (Nahe) und meinen Anteil am Rodland. Von heute an und für die Zukunft mögen diese Liegenschaften jederzeit die Einkommensmehrung jener Stätte fördern. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Sigehard, der diese Schenkung gewährt hat und um deren schriftliche Festlegung ersucht hat.


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