Urkunde 1235 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1235 (4. August 771 — Reg. 660) Schenkung des Crother im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 4. August im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl. Ich, Crother, besorgt um das Heil meiner Seele, bringe dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Opfergabe dar. Der Leib des Heiligen ruht in denn in pago renensi (im Oberrheingau) bestehenden Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür maßgebend war. Ich schenke in pago wormat^ew^ = im Wormsgan), und zwar in der Gemarkung Baldolfisfelde (abgegangene Ortschaft s. Alzey), einen Wald. Von heute an soll er jener Stätte zu Nutz und Frommen gereichen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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