Urkunde 1234 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1234 (29. Juni 773 — Reg. 921) Schenkung des Erlewin in Baldolfsfeld unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Juni im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl. Wir, Erlewin und meine Gemahlin Berchtrad, übereignen ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Die Gabe sei auch ausgerichtet an jene Knechte Gottes, welche dort unter dem verehrungswürdigen Abt Gundeland ihrem Dienst obliegen. Wir bestimmen, daß unsere Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll, und wir bekräftigen den gänzlich freien Willen, mit dem sie gegeben wurde. Wir schenken in pago •worma.t(iensi = im Wormsgau), in Baldolfisfelde (Baldolfesfeld = abgegangene Ortschaft s. Alzey) alles, was wir dort an Waldung bisher besessen haben, ferner in der Gemarkung Huluinisheim (llbesheim s. Alzey) all unseren Besitz an Ackerland, Feldern, Wäldern und Weiden. Wir schenken, übergeben und übertragen dies alles insgesamt mit Rechtswirkung vom heutigen Tag auf ewig zu eigen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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