Urkunde 1230 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1230 (18. August 782? — Reg. 1861) Schenkung des Erchenbert in der Hillesheimei- Gemarkung unter König Karl und Abt Helmeridi Ich, Erchenbert, beabsichtige im Namen Gottes eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius zu machen, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Die Vergabung ist damit auch für jene geheiligte Bruderschaft der Mönche bestimmt, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich (778—784) dient. Es ist mein Wille, daß meine Gabe' für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke in pago 'wo^•ma.t(iensi =: im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung Hildebotesheim (Hillesheim sw. Oppenheim/R.) einen Acker als ewiges Eigentum. Von diesem Tag an und für alle künftige Zeit soll er jener Stätte als Vermögenszuwachs dienen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 18. August im 4. Jahr (772; vielleicht richtig: 14. RJ. == 782) des Königs Karl.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de