Urkunde 1219 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1219 (18. Februar 773 — Reg. 855) Schenkung des Richer im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland ich, Richer, möchte im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil eine Schenkung zu Ehren des heiligen Märtyrers Nazarius vornehmen. Der Leib des Heiligen ruht im Kloster 160 Lauressam (Lorsch) in pago renensi (im Oberrheingau). Meine Gabe sei auch jenen Gottesknechten gereicht, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst verrichten. Ich wünsche meiner Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf einem vollkommen freien Willensentscheid meinerseits beruht. Ich schenke in pago worma.t(iensi --= im Wormsgau), nämlich in Wesistater marca (in der Gemarkung Wörrstadt n. Alzey) einen Weinberg und einen halben Morgen Land. Von heute an und für alle Zukunft mögen diese Liegenschaften jener Stätte zu Nutz und Frommen gereichen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 18. Februar im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl. Handzeichen des Richer, der diese Schenkung gemacht und deren schriftliche Festlegung erbeten hat.


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