Urkunde 1214 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1214 (8. Juni 778 — Reg. 1414) Schenkung von Gunbert und Albswind in der Gemarkung Maudadi unter König Karl und Abt Gundeland im Namen Gottes wollen wir, Gunbert und Albswind, ein gutes Werk vollbringen. Es sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago renensi (im Oberrheingau), ruht, und damit auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland dienen. Die Zuwendung soll, wie wir wünschen, für immerdar erhalten bleiben, und wir stellen fest, daß ausschließlich unser freier Wille hierfür maßgebend war. Wir schenken in pago wormat^ew^ := im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung Mutaha (Muthaha = Ludwigshafen-Maudach) alles, was wir bisher dort besessen haben, ferner in Rodenbach (w. Grunstadt/W.) all unser Besitztum an Wiesen. Unter dem heutigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter im Namen Gottes als immerwährendes Eigentum. Damit ist der Vertrag abgeschlossen.. (geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 8. Juni im 10. Regierungsjahr (778) des Königs Karl.


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