URKUNDE 1210 (18. November 773 — Reg. 987) Schenkung von Eriwin und Rugang im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 18. November im 6. RegierungsJahr (773) des Königs Karl, machen wir, Eriwin und Ruganc, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Nazarius) dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago rcnensi (im Oberrheingau), ruht. Unsere Zuwendung gelte in gleicher Weise auch jener geweihten Ordensgesellschaft der Mönche, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland ihre dienstlichen Obliegenheiten versehen. Nach unserem Willen soll die Vergabung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und wir versichern, daß sie vollkommen freiwillig gereicht ist. Wir schenken in pago worma.t(iensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Munnesheim (Monsheim w. Worms) drei Weingüter, eine Hofreite und einen Morgen Land. Von heute an schenken, übergeben und übertragen wir dies alles im Namen Gottes in das gesetzliche Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio laurissa-mensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
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