Urkunde 1209 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1209 (4. März 792 — Reg. 2361) Schenkung des Er(l)olf im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Richbod Ich, Erlolf, bringe im Namen Gottes am 4. März im 24. ReglerungsJahr (792) des Königs Karl eine Opfergabe dar. Ich wende sie dem heiligen Märtyrer Nazarius zu, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise jener in Heiligkeit lebenden Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter ihrem Abt, dem ehrwürdigen Richbodo ihrem Dienst nachkommt. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig gegeben wird. Ich schenke in pago wormM(iensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Munnesheim (Monsheim w. Worms) eine Hofreite, 30 Joch Ackerland, vier Weinbergstücke und (fünf) Leibeigene, nämlich Zeizlüb und Lübrecht, deren Kinder Lambrecht und Richolf, Ratgart. Mit Rechtswirkung vom gegenwärtigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes als immerwährendes Besitztum. Von heute an und für alle Zukunft soll es, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, jener Stätte als Vermögenszuwachs dienen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. 157


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