Urkunde 1206 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1206 (27. August 774 — Reg. 1074) Schenkung von Hubrecht und Ragimund im Wormsgau unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 27. August im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl entrichten wir. Hubrecht und Ragimund, bewegen durch göttliche Eingebung, eine fromme Spende. Sie soll dem heiligen Märtyrer Nazarius zugute kommen, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), im Lorscher Kloster ruht, und daher auch jenen Gottesknechten, welche ebendort dienen, wo der ehrwürdige Gundeland die Leitung innehat. Wir bestimmen, daß unser Almosen auf ewig hingegeben sei, und wir versichern, daß es aus vollkommen freiem Willen dargeboten wurde. Wir schenken in pago •worma.t(iensi = im Wormsgau) 30 Tagewerk Ackerland (in der Gemarkung Quirnheim?). Wir schenken, übergeben und übertragen diese Liegenschaften vom gegenwärtigen Tag an im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hubrecht und Ragimund.


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