Urkunde 1205 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1205 (22. Mai 771 — Reg. 614) Schenkung des lsinar im nämlichen Weiler und in Reilsheim unter König Karl und Abt Gundeland Ich, lsinar, möchte im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Schenkung machen. Da sein Leib im Lorscher Kloster in pago rcncnsi (im Oberrheingau) ruht, diene meine Vergabung auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort als Untertanen ihres Abtes, des ehrwürdigen Gundeland, leben. Ich wünsche meiner Zuwendung ewige Dauer und bestätige deren vollkommene Freiwilligkeit. Ich schenke in pago 'worma.t(iensi == im Wormsgau) in der Gemarkung Quirnheim (nw. Grünstadt) eine Kirche, welche zu Ehren der seligen Gottesgebärerin Maria und des Hl. Martin errichtet ist, einen Bauernhof mit Rebenpflanzungen, Äckern, Wiesen und überhaupt alles, was ich dort bekanntermaßen besitze. In ähnlicher Weise übergebe ich alles das, was ich in der Gemarkung Rissuluesheim (Reilsheim/Elsenz so. Heidelherg/Nk.) besitze, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen und Wälder. Alles schenke, übergebe und übertrage ich von heute an in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes soll er es auf ewig behalten. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi am 22. Mai im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl.


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