Urkunde 1204 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1204 (12. Juni 804 — Reg. 2807) Schenkung des Egilolf im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Ridibod Ich, Egilolf, mache im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele eine fromme Stiftung zu Ehren des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht. Diese Stiftung ist damit auch übertragen an jene gottgefällige Mönchsschar, welcher der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Nach meinem Willen ist meine Vergabung für ewige Zeiten beabsichtigt, und ich erkläre, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago wofma.t(iensi == im Wormsgau), in Gozinesheim (Gössenheim, aufgegangen in Kindenheim n. Grünstadt) eine Hofreite, und in Quirnheim (nw. Grünstadt) 17 Morgen, teils Wiesland, teils Ackerland. Unter dem heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl, Nazarius. Im Namen Gottes möge er sie immerdar besitzen. Von diesem Tag an und künftig sollen sie das wirtschaftliche Fortkommen jener Statte fördern. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 12. Juni im 36. Regierungsjahr (804) des Königs Karl. 155


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de