Urkunde 1203 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1203 (17. März 772 — Reg. 738) Schenkung von Herlebold und Reinhard in demsiben Weiler unter König Karl und Abt Gundeland in Christi Namen, am 17. März im 4. Regierungsjahr (772) des Königs Karl wollen wir, Herlebold und Reginhart, durch göttliche Eingebung bewogen, ein gutes Werk vollbringen. Es ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, und in gleicher Weise für jene fromme Bruderschaft der Mönche, die unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Wir bestimmen, daß unsere Gabe für ewig hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig dargeboten ist. Wir schenken in pago wormat^ew^ = im Worms-gau), in der Gemarkung Quirnheim(ww. Grünstadt) einen Weinberg und einen Morgen Land. Wir schenken, übergeben und übertragen diese Güter vom gegenwärtigen Tag an in der Weise, daß sie von heute an und für die spätere Zeit jener Stätte beziehungsweise ihren Vorstehern jederzeit ein vermehrtes Einkommen bringen mögen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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