Urkunde 1200 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1200 (26. April 778 — Reg. 1391) Schenkung von Weland und Erchendrud in der Quirnheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. April im 10. Regierungsjahr (778) des Königs Karl. Wir, Welant und Erchendrut, meine Gattin, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), im Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene geheiligle Ordensgesellschaft der Mönche, welche ebendort unter dem verehrungswürdigen Abt Gundeland dienen. Wir bestimmen, daß unsere Spende immerdar erhalten bleiben soll, und wir erklären ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Wir schenken in pago •wo^•ma.t(iensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Quirnhelm (nw. Grimstadt) ein Tagewerk Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir dasselbe in der Absicht, daß es von heute an und künftig jener Stätte oder ihren Verwaltern jederzeit vermehrte wirtschaftliche Erfolge bringe. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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