URKUNDE 12 (25. Februar (786) — Reg. 1952) Schenkung des Klosters Neuenhof und Schenkungen an anderen Orten durch die Äbtissin Aba Wenn wir das Evangelium lesen, hören wir die Stimme Jenes eindrucksvollen Spruches, in dem unser Herr Jesus Christus sagt: „Gebet Almosen, und, siehe, so habt ihr alles rein" (Luk. II. 41) und anderswo: „Wie Wasser Feuer löscht, so löscht Almosen die Sünde" (Eccl.3,33). Und so schenke ich, Aba, die Gottgeweihte, Tochter des verstorbenen Theodo, in Gottes Namen zum Heile meiner Seele und um der ewigen Vergeltung willen dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im 0berrh(;ingau, im Kloster, welches Lorsch genannt wird, am Flusse Weschnitz ruht, beziehungsweise Jener heiligen Gemeinschaft von Mönchen, welche dort sich versammelt hat und wo der verehrungswürdige Richbod als Abt waltet, auf ewige Zeiten und aus freiem Willensantrieb mein Kloster. Dieses Kloster ist zu Ehren der heiligen Maria und der übrigen Heiligen im Moynecgowe (Maingau), im Gebiete der Gemarkung Raodora (Roden, heute Ober- und Niederroden südlich Offenbach) beim Niwenhof (Neuenhof, abgegangene Ortschaft bei Roden), am Flusse Rodaha (Rodach, Rodaubach) errichtet. Ich übergebe weiter alles das, was ich aus meinem Alod (Eigenbesitz) dem genannten heiligen Orte zugewendet habe oder was von anderen gottesfürchtigen Leuten ihm an verschiedenen Orten geschenkt wurde, in der Bellingure marcha (Bellinger Gemarkung, Wüstung südlich Offenbach, etwa in der Gemarkung Dietzenbach), ad Caspenze (an der Gersprenz, link. Main-Nebenfluß — oder: in Gersprenz, 0. -, U. -; so. Fränkisch Crumbach), in Walenensheim (Groß- und Klein-Welzheim am Main bei Seligenstadt), im Nitachgowe (Niddagau) zu Horeheim (Horrheim, heute Harheim nördl. Frankfurt), zu Gronowa (Cronau bei Vilbel nordöstl. Frankfurt), zu Thurchilawila (Dortelweil südöstl. Homburg v. d. Höhe) und gleicherweise im Gau Loganhehe (Lahngau) zu Saltrissa (Selters in Gießen oder Ober- und Nieder-Selters südöstl. Limburg), zu Daborwaha (Dauborn südöstl. Limburg a. d. Lahn) und anderen Orten und ebenso in pago wormaciense (im Woi'msgau) und in der Stadt Magontia (Mainz), zu Odenheim (Udenheim westl. Oppenheim a. Rh.), zu Nuben-heim (Laubenheim südöstl. Mainz), Dienenheim (Dienheim südl. Oppenheim a. Rh.), Muomenheim (Mommenheim südwestl. Oppenheim), in Batenheim (Bodenheim südl. Mainz) und wo immer sonstwo noch meine bekannten Besitzungen liegen und in weiter Weise auch immer sie in meinen Besitz kamen. All das schenke ich zur Gänze mit Hofreiten, Feldern, Ländereien, Wiesen, Weiden, Wegen, Wäldern, Weinbergen, Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Bauten, mit allem Zubehör, mit stehenden und fließenden Gewässern, mit Mühlen, Leibeigenen und seßhaften Bauern, mit Vieh beiderlei Geschlechtes, Großvieh und Kleinvieh, mit beweglicher und unbeweglicher Habe, alles und in allen Teilen zum Alleinbesitz, Mein genanntes Kloster (Sancta Maria zu Neuenhof), alles, was in den erwähnten Orten dazugehört und alles, was zur gegenwärtigen Zeit, wo auch Immer es gelegen sein mag, mein Eigentum ist und unter meiner Botmäßigkeit steht, schenke, übergebe und übertrage ich hiermit aus meinem Besitzrecht in das Herrenrecht des Hl. Nazarius mit der Bestimmung, daß das Kloster (Nvuenhof) und alle seine oben genannten Güter zu meinen Lebenstagen zu meinem Nießbrauch diene, daß ich auf diesen Gütern sähe und ernte, sie aber in keiner Weise entwerte. Wenn ich sie vermehren und verbessern kann, so will ich das in ergebener Gesinnung und aus eigenem Antrieb bereltwilligst tun. Als jährlichen Pachtzins werde ich jeweils am Feste des Hl. Nazarius zehn Schilling entrichten. Nach meinem Abscheiden aus dieser Zeltlichkelt soll der Abt des St. Nazarius-Klosters im Einvernehmen mit geeigneten Leuten aus unserer Familie und mit anderen weltlichen und geistlichen gottesfürchtigen Männern aus der Klostergemeinschaft eine Äbtissin aus meinem Hause erwählen, welche in der Lage ist, das Gotteshaus in seinen göttlichen und weltlichen Belangen zu verwalten, damit stets, unserer Bestimmung gemäß, eine Äbtissin aus unserem Geschlecht eingesetzt sei, wie eine solche seit langem in diesem Gotteshause stets aus unserer Familie war, welche ihr Amt tadellos führen kann. Wenn es aber vorkommen sollte, was hoffentlich nicht der Fall sein wird, daß eine solche Äbtissin aus ganz offenkundiger Verschuldung für diesen Dienst sich als unwürdig erweisen und der Abt eindeutig festgestellt haben sollte, gehe er mit sich zu Rate, entferne die Unwürdige aus ihrer Stellung und setze eine andere Würdige aus unserer Verwandtschaft ein. Sollte sich in derselben keine zur Äbtissin geeignete Frau finden, so können Abt und Mönche des St. Nazarius-Klosters mit dem genannten Frauenkloster und seinem Güter-besitz schalten und walten, wie es nach ihrem Ermessen dem Nutzen und der Wohlfahrt des Hl. Nazarius und der dort Gott dienenden Mönche förderlich ist. Die Äbtissin in dem öfters genannten Kloster, wer auch immer sie sein möge, versäume niemals, den festgelegten Pachtzins an den Hl. Nazarius abzuführen. Sollte sie diese Pflicht unterlassen haben, so möge sie, da das Gesetz in diesem Falle Nachsicht übt, den Fehler wieder gutmachen. Wenn aber jemand, was ich zwar nicht glaube, wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Ersatzerben oder irgendein mißgünstiger Mensch diese Schenkung oder Anordnung brechen oder umdeuten wollte, welche wir um des Namens des Herrn willen aus freien Stücken beschlossen haben, so bezahle er an das St. Nazarius-Kloster oder seine Sachwalter doppelt so viel Buße, als der Wert dieser Schenkung ausmacht und überdies dem königlichen Schatz zwei Pfund Gold und vier Mark Silber, und seine Klage sei nichtig. Gegenwärtige Schenkungsurkunde oder Erklärung über lebenslängliche Nutznießung soll für alle Zeiten fest und unanfechtbar bestehen. L^itenstehend die Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch in der Basilika des Hl. Nazarius, vor dem hochgeschätzten Leib jenes heiligen Märtyrers, in Gegenwart vieler Zeugen, im 18. Jahre der Regierung unseres Herrn, des Königs Karl, am 25. Februar (786). Handzeichen der gottgeweihten Äbtissin Aba, auf deren Bitte diese Schenkungs- oder Pacht-Urkunde ausgestellt und gleichzeitig bestätigt wurde. Handzeichen des Gerhard, des Salach und anderer. Ich, Samuel, ein — wenn auch unwürdiger — Mönch und Priester, habe diese Schenkungsurkunde auf die Bitte der Aba geschrieben.
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